Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Scheitert das „Demokratiefördergesetz“?
Berlin. Das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ ist in Wirklichkeit ein Gesetz gegen die Demokratie. Es sieht nämlich vor, daß künftig mit großen Millionensummen sogenannte „Projekte zur Demokratieförderung“ langfristig finanziert werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um linke Vereine und Initiativen. Der Kampf gegen „Rechts“ soll so institutionalisiert und zur Dauereinrichtung gemacht werden.
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Aber: jetzt gibt es die Chance, daß das höchst umstrittene Gesetz noch zu Fall kommt, bevor es in Kraft tritt. Der Kritik daran hat sich nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages angeschlossen. Er sieht Probleme.
Das Hauptargument ist, daß der Bundestag überhaupt nicht zuständig ist. Der Wissenschaftliche Dienst weist nach, daß ein Bundesgesetz zur „Demokratieförderung“ nur zulässig wäre, wenn „landesgesetzliche Regelungen“ ausgeschlossen sind. Doch das sind sie nicht.
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Bei der FDP ist man zuversichtlich, daß das Gesetz damit vom Tisch ist. Parteichef Wolfang Kubicki erklärte: „Mit diesem Gutachten wird klar, daß diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht.“ Das Gesetz zerschelle damit „an der föderalen Wirklichkeit.“ Kubicki kritisiert insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“, sagte Kubicki. (rk)
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