Gummiparagraph „Volksverhetzung“: AfD will Reform des § 130

Gummiparagraph „Volksverhetzung“: AfD will Reform des § 130

Berlin. Unmittelbar vor Beginn des Prozesses gegen den Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Björn Höcke hat die AfD das „Volksverhetzungs“-Delikt in Frage gestellt. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung muß dringend reformiert werden“, ließ der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Stephan Brandner, den „Stern“ wissen.

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Der einschlägige Paragraf 130 des Strafgesetzbuches sei „auch in der Fachliteratur hochumstritten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft“, sagte der AfD-Politiker, und: „Die Regelungen, die massiv die Meinungsfreiheit tangieren, sind inzwischen durch vielfache Erweiterungen extrem ausufernd.“ Sie könnten damit „fast willkürlich gegen jeden“ verwendet werden. Genau das streben Politik und Verfassungsschutz freilich an, wie jüngste Äußerungen der Bundesministerinnen Faeser und Paus sowie des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang nahelegen. Alle drei sprachen sich in den letzten Wochen ausdrücklich dafür aus, den Druck auch gegen Äußerungen zu erhöhen, die nicht strafbewehrt sind.

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Mit Blick auf den Höcke-Prozeß sagte Brander, der bis 2019 den Justizausschuß des Bundestages geleitet hatte: „Wenn wir jetzt dazu übergehen, jedes Wort darauf zu prüfen, ob es einmal von den Nazis in den Mund genommen wurde, wird es dünn im deutschen Wortschatz.“ Das sei „hysterisch“ und stehe einer Gesellschaft, „die an sich reif genug ist, konträre Meinungen auszuhalten, nicht gut zu Gesicht“. (rk)

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