Gruppenvergewaltigung durch Schwarzafrikaner: Richter bietet Bewährungsstrafen an
Berlin. Ein besonders unappetitlicher „Einzelfall“: am Berliner Landgericht müssen sich derzeit fünf Schwarzafrikaner verantworten, die im Verdacht stehen, während einer Party in einem Berliner Luxushotel eine 17jährige vergewaltigt und den Vorgang gefilmt zu haben. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Vergewaltigung und Herstellung jugendpornographischer Schriften, „die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben“ – damit ist das Video gemeint. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Die Schwarzafrikaner, alle um die zwanzig, wurden in Deutschland geboren, die meisten von ihnen haben Zweit-Staatsbürgerschaften: Million A. ist „Deutsch-Nigerianer“, Oluwatobi Az „Deutsch-Sierraleoner“, Jermaine G. „Deutsch-Togoer“, Tita N. „Deutsch-Kameruner“. Nur Jermaine Az. hat keine zweite Staatsangehörigkeit.
Dem Vorsitzenden Richter zufolge könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen, wenn sie geständig seien, wenn nicht, drohe Haft. Die Angeklagten lehnten dies zunächst ab, im Augenblick seien sie nach Auskunft der Verteidiger nicht dazu bereit. Deshalb muß in einer weiteren Verhandlung demnächst das traumatisierte Opfer aussagen. Der nächste Verhandlungstag ist auf den 21. Mai angesetzt, das Urteil wird im Juli erwartet. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:
Kommentare