Gläserne Bürger: Behörden fragten 1,14 Millionen mal Kontodaten ab
Berlin. Es war ursprünglich nur als große Ausnahme im Behördenkampf gegen Terroristen gedacht, ist aber im „freiesten Staat“ der deutschen Geschichte fast schon Normalität: in 1,14 Millionen Fällen hat das Bundeszentralamt für Steuern im letzten Jahr die Kontodaten von Bundesbürgern abgefragt. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Gerichtsvollzieher.
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Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor.
Schon seit langem ist der Staat immer neugieriger, was die Bankdaten der Deutschen angeht. 2015 wurden rund 302.000 Abrufe vom Bundeszentralamt für Steuern veranlaßt. 2017 stieg die Zahl auf fast 700.000 und durchbrach 2020 erstmals die Millionengrenze.
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Außer den Gerichtsvollziehern fragen insbesondere Finanzbehörden (rund 286.000 Abrufe) und Sozialbehörden (etwa 302.000 Abrufe) nach den Kontodaten der Bürger. Dagegen fallen Anfragen der Polizei mit 800 Abrufen oder des Verfassungsschutzes mit 191 Abfragen kaum ins Gewicht.
In ihrer Anfrage an die Bundesregierung kritisierte die Unionsfraktion: „Die annähernde Vervierfachung der Abrufzahlen seit 2015 weckt Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtfertigung des Kontenabrufverfahrens.“ Die Bundesregierung verteidigt die Anfragen hingegen als „erfolgreiches Mittel“, um etwa „Betrug vorzubeugen“ oder Steuern festzusetzen.
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Die heimliche Abfrage der Kontodaten durch Behörden ist seit 2005 erlaubt und wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Ursprünglich sollten damit Geldströme von Terroristen nachverfolgt werden. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar monierte aber schon 2013: „Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten.“ (st)
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