Gendern hat Grenzen: Trans-Mann darf als „Mutter“ bezeichnet werden

Gendern hat Grenzen: Trans-Mann darf als „Mutter“ bezeichnet werden

Straßburg. Die schöne neue Trans- und Gender-Welt produziert immer neue Skurrilitäten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschied jetzt: ein Trans-Mann – also biologisch eine Frau –, der ein Kind bekommen hat, darf in der Geburtsurkunde als Mutter geführt werden. Der Mann wollte aber als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

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In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluß, daß eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der Kläger war ursprünglich als Frau geboren worden und hatte in dieser Eigenschaft ein Kind zur Welt gebracht. Gleichzeitig war zu diesem Zeitpunkt seine – neue – Identität als „Mann“ bereits behördlich anerkannt worden.

Aber: nachdem das Berliner Bezirksgericht Schöneberg den Kläger 2011 als Mann anerkannt hatte, hatte dieser die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden. 2013 gebar er ein Kind. Der Kläger beantragte nun nach der Geburt, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Weiter forderte er, keine Mutter einzutragen, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden war.

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Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen seinen Willen, er sei als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen. Der Fall kam vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dieser konnte nun kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen. Unter den europäischen Staaten gebe es keinen Konsens darüber, wie in den Personenstandsregistern eines Kindes angegeben werden soll, daß ein Elternteil transgender ist. Europäisches Recht sei damit nicht verletzt worden. Der Gerichtshof berief sich unter anderem auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, laut dem die Person, die ein Kind geboren hat, dessen Mutter ist. (rk)

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