Gemeinderechte mißachtet: Bau einer Asylantenunterkunft muß eingestellt werden

Gemeinderechte mißachtet: Bau einer Asylantenunterkunft muß eingestellt werden

Upahl. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gärt es: vielerorts ist die ansässige Bevölkerung nicht mehr bereit, sich explodierende Zahlen an Zuwanderern vor die Nase setzen zu lassen.

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Jetzt gab es sogar einen juristischen Erfolg. In Upahl in Nordwestmecklenburg müssen die Arbeiten zur Errichtung einer Asylantenunterkunft eingestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Es untersagte dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorerst per einstweiliger Anordnung, die Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 Personen in Upahl weiterzuführen.

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Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Mißachtung des im Baugesetz garantierten Beteiligungsrechts einer Gemeinde. Eine Mißachtung der Rechte der Gemeinde liege erst recht vor, wenn der Landkreis als Bauherr bereits baue, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Dies sei in Upahl der Fall gewesen. Bevor die Arbeiten nun fortgesetzt werden können, muß eine Baugenehmigung unter Beteiligung der Gemeinde vorliegen. Die Rechte der Gemeinde seien mißachtet worden, rügte das Gericht. (rk)

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