Fragwürdige „europäische Werte“: Tiere sollen weiter geschächtet werden dürfen
Luxemburg. Kein guter Tag für den Tierschutz: nach Ansicht des zuständigen Rechtsgutachters der Europäischen Union darf das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten nicht verboten werden. Dies widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Regionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan jetzt in seinen Schlußanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Das Urteil (Rechtssache C-336/19) wird in einigen Wochen erwartet. Es geht um einen politisch brisanten Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagen dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Gläubige sehen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.
Generalanwalt Hogan verweist darauf, daß die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgibt, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen. Die EU-Staaten dürften im nationalen Recht Bestimmungen erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen.
Tierschützer kritisieren das sogenannte Schächten von jeher, weil den Tieren bei vollem Bewußtsein die Kehle durchgeschnitten wird, worauf sie ausbluten. (mü)
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