Falsche Milde mit Folgen: Richter läßt irakischen Vergewaltiger fliehen
München. Man könnte schon an Sabotage denken: ein Iraker, der wegen zweier Vergewaltigungen angeklagt war, konnte seiner Verurteilung entkommen, nachdem ein Münchner Richter den gegen ihn verhängten Haftbefehl wieder außer Kraft setzte. Der 33jährige Khaki S. wurde nun in Abwesenheit vom Landgericht München zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – deutlich weniger als die von der Staatsanwaltschaft geforderte sechsjährige Strafe. Selbst der verhandelnde Richter Nikolaus Lantz bezeichnete das Urteil als „sehr milde“ – doch die Strafe bleibt vorerst wirkungslos, da der Täter flüchtig ist.
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Die beiden Taten ereigneten sich 2019 und 2021 in der vom Angeklagten teilweise vermieteten Wohnung. Als Rezeptionist hatte Khaki S. über Airbnb ein Zimmer seiner Wohnung angeboten und 2019 eine betrunkene Touristin vergewaltigt, die dort übernachtete. 2021 lockte er eine Frau, die er über die Dating-App Tinder kennengelernt hatte, nach einem Date in seine Wohnung und vergewaltigte sie am nächsten Morgen ebenfalls.
Der Prozeß verzögerte sich zunächst aufgrund von Corona-bedingten Problemen bei Zeugenvernehmungen und begann erst Mitte März dieses Jahres. Während der gesamten Vorbereitungsphase blieb der Angeklagte auf freiem Fuß. Als die Staatsanwaltschaft im Mai schließlich einen Haftbefehl beantragte, gewährte Richter Lantz diesen zwar zunächst, setzte ihn jedoch auf Antrag der Verteidigung wieder außer Kraft – trotz des schwerwiegenden Tatvorwurfs.
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Zwar mußte der Angeklagte seinen Paß abgeben und sich wöchentlich bei der Polizei melden, doch diese Auflagen erwiesen sich als unzureichend: Khaki S. setzte sich ab und erschien weder zu den weiteren Verhandlungsterminen noch zur Urteilsverkündung. Die Polizei fahndet nach dem Flüchtigen, während sich Richter Lantz dem Vorwurf ausgesetzt sieht, einen gefährlichen Sexualstraftäter trotz klarer Beweislage laufen gelassen zu haben. Den beiden Opfern bleibt die bittere Gewißheit, daß der Täter frei herumläuft, während die Justiz versagt hat. (rk)
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