Faeser-Ministerium im Verbotstaumel: Auch Parfümhersteller Chanel im Visier
Berlin. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) läßt ihren Verbotsphantasien nicht nur im rechten politischen Spektrum freien Lauf. Jetzt verbot sie das auch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und seine Niederlassungen in verschiedenen deutschen Städten. Wie beim unlängst erfolgten „Compact“-Verbot handelte es sich erneut um eine Großaktion – bundesweit wurden rund 50 Objekte durchsucht. Allerdings waren diesmal ersichtlich keine Journalisten vorab informiert worden. Dem schiitischen Verein IZH wird unter anderem unterstellt, er agiere als „Außenstelle der iranischen Regierung“ in Deutschland.
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Im Zusammenhang mit der Razzia wurden auch mehrere Social-Media-Kanäle verboten, die dem IZH zugeordnet werden.
Bei soviel Verbotseifer kann es schon einmal zu Fehlern kommen: einer der verbotenen Links, die in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Verbotsverfügung angegeben wurden, führt nicht zum Islamischen Zentrum Berlin, sondern auf den YouTube-Kanal des bekannten Mode- und Parfümherstellers Chanel.
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Der falsche Link sei „aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen worden“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage. Der Irrtum des Faeser-Ministeriums ist freilich nachvollziehbar – auch der Name des renommierten Parfümherstellers beginnt mit dem Buchstaben „C“. Dieser ist nach Faesers Verbot des „Compact“-Magazins letzte Woche in der Öffentlichkeit jetzt ebenso tabu wie zuvor schon das „Z“ seit dem russischen Einmarsch in der Ukraine. (rk)
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