Ex-Verfassungsrichter Voßkuhle: Diskriminierung Ungeimpfter ist angemessen
Freiburg. Ein entlarvendes Demokratieverständnis läßt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, erkennen. Er hält mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene (und damit Nachteile für Ungeimpfte) für angemessen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ sprach sich Voßkuhle dafür aus, daß Geimpfte und Genesene „intensiver am öffentlichen Leben teilnehmen“ dürfen als Ungeimpfte. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
„Wer sich nicht impfen lassen will, muß eben die Konsequenzen tragen“, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler. Ihm leuchte das sogenannte „2G-Modell, nach dem zum Beispiel Restaurants oder Kinos selbst entscheiden können, nur Geimpfte und Genesene einzulassen, durchaus ein.“ Daß es sich bei den eingeschränkten Freiheiten, die Nichtgeimpften künftig vorenthalten werden, um Grundrechte handelt, die nicht zur Diskussion stehen und auch nicht vom Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig sind, erschließt sich Voßkuhle offenbar nicht.
Es klingt deshalb auch reichlich zynisch, wenn er eine allgemeine Impflicht mit Blick auf den dann ausgeübten Zwang „skeptisch“ sieht. „Generell halte ich in diesem Zusammenhang wenig von Maßnahmen, die mit Zwang durchgesetzt werden müssen“, sagte der Ex-Verfassungsrichter. (rk)
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