Ex-Verfassungsrichter Papier: Derzeitige Asylpraxis eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Ex-Verfassungsrichter Papier: Derzeitige Asylpraxis eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Berlin. In der aktuellen Asyldebatte hat sich jetzt der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier zu Wort gemeldet – und dabei insbesondere linksgrüne Vorstellungen mit Nachdruck zurückgewiesen. Papier plädiert für Zurückweisungen Illegaler schon an den deutschen Grenzen – eine Praxis, die er nach Paragraf 18 des Asylgesetzes „nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“ hält.

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Denn, so argumentiert der ehemalige Verfassungsrichter: „Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben – das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten. Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort ‚Asyl’ ausspricht, halte ich für nicht zulässig.“

Von dieser Regel könne zwar aus humanitären Gründen eine Ausnahme gemacht werden. Doch dies sei mittlerweile „zur Regel“ geworden. „Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts“, stellt Papier fest. Er wird noch deutlicher: „Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht.“ Die derzeitige Praxis führe „zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. (rk)

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