Empörend: Junge Altenpflegerin war zu früh unterwegs zur Arbeit – 340 Euro Bußgeld wegen Verstoß gegen Ausgangssperre
Stuttgart. Ein Fall, der zurecht für Empörung sorgt: in Baden-Württemberg wurde einer jungen Altenpflegerin jetzt ein Bußgeld von 340 Euro aufgebrummt, weil sie sich zehn Minuten vor dem Ende der nächtlichen Ausgangssperre auf den Weg zu ihrem Ausbildungsplatz gemacht hatte. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Die Polizei, der sie in die Arme lief, hatte kein Einsehen und machte geltend, daß die junge Frau keinen Passierschein bei sich gehabt habe.
Jetzt beschäftigt der Fall auch das Innenministerium in Stuttgart. Staatssekretär Wilfried Klenk ließ wisen, daß die Polizei grundsätzlich „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vorgehe. Er bot eine umfassende behördliche Klärung des Falls an.
Das grün regierte Baden-Württemberg hat noch strengere Ausgangssperren als Bayern und Sachsen – hier darf schon ab 20.00 Uhr niemand mehr auf die Straße. Und die Polizei kontrolliert streng. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:
Kommentare