„Einzelfall“ mit langem Sündenregister: Schwarzfahren, sexuelle Belästigungen, Drohungen

Uelzen. Und wieder ein außerordentlich unappetitlicher „Einzelfall“: in Uelzen steht jetzt ein 35-Jähriger aus Guinea vor Gericht, dem sage und schreibe 71 Straftaten zur Last gelegt werden. Allein die Verlesung seines Sündenregisters dauerte rund eine halbe Stunde. Die Liste der Straftaten reicht von Drohungen, zahllosen Fällen von Schwarzfahren bis hin zu sexuellen Belästigungen. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Während des Prozesses fiel der Angeklagte immer wieder durch unkoordiniertes Verhalten auf – Zwischenrufe, unverständliches Gemurmel, Lachen. Der vorsitzende Richter wollte deshalb von ihm wissen, ob er an diesem Morgen bereits Alkohol getrunken habe. Antwort: „Nein, das sind die Medikamente.“

Der erste Vorfall der Anklage ereignete sich am 20. Juli 2019. Hier soll der Angeklagte Passanten in Bevensen belästigt haben und einem Platzverweis der Polizei nicht nachgekommen sein. Es folgten zahlreiche weitere Vergehen, darunter unzählige Schwarzfahrten. Allein zwischen Februar und August 2020 soll der Angeklagte 31mal den Regionalzug bestiegen haben – meist ohne Fahrkarte und trotz eines bereits ausgesprochenen Beförderungsverbots. Das gab der Angeklagte auch zu, aber die Begründung ist kabarettreif: „Ich muß nach Lüneburg, sonst kann ich kein Essen kriegen.“ In seinem Wohnort Bienenbüttel könne er nicht einkaufen, da er in allen Läden Hausverbot habe.

Mehrfach soll der renitente Guineer darüber hinaus Passanten, vor allem Frauen, belästigt haben. So soll er im März vergangenen Jahres einer Lüneburgerin beim Einkaufen mit dem Spruch „Hallo, wie geht’s dir Süße“ ans Gesäß gegriffen haben. Eine Inhaberin eines Geschäfts habe er zudem zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und ihr an die Brüste gefaßt. Darüber hinaus soll er im Juni 2020 einer Kundin auf dem Parkplatz des Bienenbütteler Edekas gedroht haben: „Ich werde dich finden und töten.“ Einer anderen Frau soll er ebenfalls mit den Worten „Ich steche dich ab, ich schieße dich ab, ich werde dich töten“ gedroht haben. Der Prozeß wird fortgesetzt. (rk)

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