Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: BGH erklärt Facebook-Löschregeln für unwirksam

Karlsruhe. Ein erfreuliches Signal: Der Internetkonzern Facebook hat mit seiner ausufernden Meinungszensur vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine empfindliche Schlappe erlitten. Der BGH erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern jetzt für unwirksam. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die Richter begründeten dies mit fehlenden Anhörungsrechten der betroffenen Nutzer. Facebook dürfe Nutzerkonten nicht ohne Nachfragen vorübergehend sperren und Beiträge einfach löschen. Die Löschregeln mit Stand vom 19. April 2018 seien unwirksam, entschied der III. Zivilsenat des BGH (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20), weil sich Facebook „nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen“.

Zwei Facebook-Nutzer hatten sich aus Sicht des Unternehmens unstatthaft über Muslime und Zugewanderte geäußert und waren daraufhin zeitweise gesperrt worden. Facebook hatte sich wie üblich auf seine „Gemeinschaftsstandards“ berufen. Dagegen waren die Nutzer vorgegangen. Die Maßnahmen benachteiligten sie unangemessen, erklärten sie. Ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde verletzt. Die Beiträge seien weder „Haßrede“ noch strafbar.

Facebook muß nun die gelöschten Beiträge wieder publizieren und darf sie nicht erneut löschen. (st)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Kommentare