Durchsichtige Diffamierung: Sachsen-AfD klagt gegen VS-Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“

Durchsichtige Diffamierung: Sachsen-AfD klagt gegen VS-Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“

Dresden. Seit Sommer dieses Jahres liegt die AfD in Sachsen in Umfragen kontinuierlich vor der CDU, zuletzt im November laut einer Umfrage des Portals wahlkreisumfrage.de. Anfang Dezember stufte der sächsische Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Beobachter wollen an keinen Zufall glauben.

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Auch die AfD will nicht. Sie sieht sich diffamiert und geht gegen die Einordnung des Verfassungsschutzes nun juristisch vor. Ziel sei eine schnelle Untersagung der Behauptung, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“. Als inakzeptabel betrachtet die Partei insbesondere, daß das Gutachten, auf das der Verfassungsschutz seine Ordnung stützt, der Partei aus Geheimnisgründen verweigert wird.

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Am Freitag kündigte die AfD sowohl eine einstweilige Anordnung als auch ein Hauptsacheverfahren an. Man wolle eine schnelle Untersagung dieser Behauptung erreichen, sagte Parteichef Jörg Urban und sprach von einer Diffamierung. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Entscheidung angab, werde der AfD mit Verweis auf eine angebliche Geheime Verschlußsache verweigert. Man kenne die Vorwürfe lediglich aus einer Pressemitteilung der Behörde. Die Einstufung sei ein politischer Schachzug, sagte Urban. Es sei eine Anweisung des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer (CDU), die AfD im Vorfeld der Wahl 2024 politisch zu diffamieren. Der AfD werde die Grundlage dieser Entscheidung nicht offengelegt, weshalb sie sich nun juristisch wehren müsse.

Urban beteuerte, daß die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Frage stelle.

Die Herausgabe des in Rede stehenden soll nun mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden erzwungen werden. (rk)

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