Drei Jahre Haft für Querdenker: Regierung Macron bereitet neue Gedanken-Straftatbestände vor
Paris. Frankreich, das sich gerne als Mutterland der europäischen Aufklärung betrachtet, schreitet mit Riesenschritten einem neuen Totalitarismus entgegen. Die französische Regierung unter Präsident Macron prüft derzeit einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den Kampf gegen „sektiererische Abwege“, insbesondere im Gesundheitswesen, zu forcieren. Gehen die Pläne durch, könnte künftig zum Beispiel die Empfehlung, eine Krebsbehandlung abzubrechen, eine Geldstrafe über 45.000 Euro- oder sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Als Richtschnur dient dabei, was „nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich“ ist.
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Die Staatssekretärin für Staatsbürgerschaft und Stadtentwicklung, Sabrina Agresti-Roubache, hat dem französischen Senat dieser Tage einen einschlägigen Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel sei es, das bestehende Gesetzesarsenal zur Bekämpfung von Sekten zu stärken, wörtlich: „Gesetzentwurf (beschleunigtes Verfahren) der Bekämpfung von sektiererischen Abwegen“.
Eine Interministerielle Kommission zur Überwachung und Bekämpfung von Sektenmißbrauch (Miviludes) hatte bereits Ende September eindeutig Position bezogen. Bei der Ankündigung der Erneuerung seiner Partnerschaft mit dem Nationalen Rat der Ärzte (CNOM) erklärte das Gremium: „In Anbetracht der Begeisterung der Öffentlichkeit für therapeutische Praktiken, die nicht wissenschaftlich bestätigt sind, der Suche nach Wohlbefinden und persönlicher Entfaltung und aufgrund des Aufschwungs von Ausbildungsgängen, die nicht staatlich anerkannte Diplome ausstellen, können Patienten mißbraucht werden oder therapeutischen Abwegen, insbesondere sektiererischen, ausgesetzt sein.“
Das einflußreiche Gremium führt auf seiner Webseite auch gleich eine Liste von Indizien an, die als Alarmsignale für „sektiererische Entgleisungen“ dienen könnten. Darunter fallen zum Beispiel die „Übernahme einer gruppenspezifischen Sprache“ und der „Verlust des kritischen Denkens“.
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Auch das französische Nachrichtenportal Actu.fr hat solche Kriterien publiziert. Dort werden unter anderem genannt: psychische Destabilisierung, der Bruch mit der ursprünglichen Umgebung, „antisoziale Äußerungen“, die Störung der öffentlichen Ordnung und Versuche, die Behörden zu unterwandern.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht zwei neue Straftatbestände vor. So sollen künftig – laut Artikel 4 – ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Bußgeld verhängt werden können, wenn „zur Aufgabe oder Unterlassung von Behandlungen oder zur Annahme von Praktiken aufgerufen wird, die die Zielperson offensichtlich einem ernsten oder unmittelbaren Gesundheitsrisiko aussetzen“. Das zielt auf „Verschwörungstheoretiker“, aber auch alternative Therapeuten, Querdenker und andere Dissidenten ab, die zum Beispiel raten, eine Krebsbehandlung abzubrechen.
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Der Gesetzesentwurf geht aber noch weiter: falls die „Verleitung“ zu vermeintlichen Abwegen Erfolg hat, verdreifachen sich die Strafen – drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe. Für die Beurteilung der Tatbestände soll ausschlaggebend sein, ob etwas „nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich“ ist. Das waren zum Beispiel noch vor kurzem zahlreiche Corona-„Hygiene“vorschriften ebenso wie der faktische Impfzwang.
Letztlich führt das Gesetz, sollte es wirksam werden, geradewegs in ein neues Mittelalter. Auch damals reichte der „offensichtliche“ Anschein einer Besessenheit, um als Hexe auf dem Scheiterhaufen zu landen. (mü)
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