Die Verbots-Union: EU will Bürgern das Autofahren schwermachen
Brüssel. Die EU plant einen weiteren unfaßbaren Anschlag auf die Mobilität der Bürger. Im Verkehrs- und Tourismus-Ausschuß des Europaparlaments wurde jetzt von der französischen Grünen-Politikerin Karima Delli der Entwurf einer Führerschein-Richtlinie eingebracht, der es in sich hat. Die Novelle sieht erhebliche Einschränkungen, ja Schikanen insbesondere für Senioren und Fahranfänger vor.
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Konkret handelt es sich um eine Revision der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC vom Dezember 2006. Der grüne Änderungsentwurf orientiert sich an der sogenannten „Vision Zero“, womit eine Reduzierung der Verkehrstoten auf null (!) bis zum Jahr 2050 gemeint ist. Um dieses irreale Ziel zu erreichen, sollen vor allem ältere und ganz junge Führerscheinbesitzer umfassenden Einschränkungen ausgesetzt werden.
So sollen Führerscheinneulinge zunächst grundsätzlich nur maximal 90 km/h fahren dürfen, was der Geschwindigkeit von Lkws entspricht. Fahranfänger könnten damit auf der Autobahn nicht mehr überholen. Außerdem soll Fahranfängern eine Probezeit auferlegt werden, nach deren Ablauf sie erst eine weitere Fahrprüfung absolvieren müssen, ehe sie ihren Führerschein tatsächlich erhalten.
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Außerdem sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, Nachtfahrverbote zu verhängen. Im Fall von Verstößen sollen die Mitgliedstaaten Strafen verhängen, die „wirksam“, „verhältnismäßig“, „abschreckend“ und „nicht diskriminierend“ sein sollen.
Schikaniert werden sollen auch Senioren. Sie müßten sich laut dem Entwurf auf hohe Kosten für regelmäßige Prüfungen und Untersuchungen einstellen. Denn der Führerschein soll ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre lange gültig sein, ab dem 70. Lebensjahr fünf Jahre und ab dem 80. Lebensjahr nur noch zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muß er auf eigene Kosten erneuert werden. Außerdem sollen den älteren Führerscheinbesitzern umfangreiche medizinische und psychologische Zusatzuntersuchungen aufgenötigt werden.
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Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs betrifft eine Änderung der Gewichtsklassen. Pkw-Führerscheine der Klasse B sollen demnach künftig auf Fahrzeuge bis 1,8 Tonnen statt wie bislang 3,5 Tonnen beschränkt sein. Verbunden wird damit ein allgemeines Geschwindigkeitslimit von 110 km/h. Für schwerere Autos wie SUV´s sowie Mittel- und Oberklasse-Autos, die in der Regel mehr als 1,8 Tonnen wiegen, soll der Führerschein „B Plus“ eingeführt werden, den jedoch nur Personen ab 21 Jahren erwerben dürfen. Auch hier ist bei Regelverstößen von „wirksamen und abschreckenden“ Strafen die Rede.
Wann die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft treten soll, ist noch offen. Fest steht aber, daß die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet wären, die neuen Vorschriften umzusetzen, sollten sie vom EU-Parlament verabschiedet werden. (mü)
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