Deutschland absurd: Maskenzwang fällt – jetzt kommt das Maskenverbot!
Berlin/Leipzig. Das gibt es nur in Deutschland: herrschte vor nicht allzu langer Zeit in weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens noch strafbewehrter Maskenzwang, so sehen sich die ersten Berufssparten jetzt zum Gegenteil verdonnert – Maskentragen ist bei Strafe verboten.
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Betroffen sind zum Beispiel Millionen Autofahrer, insbesondere Taxifahrer. Plötzlich will der Gesetzgeber wieder, daß das Gesicht erkennbar ist, und kehrt zum gesetzlichen Vermummungsverbot zurück. Taxifahrer dürfen demnach jetzt keine Maske mehr tragen, auch nicht freiwillig – Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, daß er nicht mehr erkennbar ist.” Verstöße können mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden.
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Die Straßenverkehrsordnung und damit auch das Vermummungsverbot gilt bundesweit, während der Umgang mit dem Infektionsschutz Ländersache ist. In Berlin und Hamburg zumindest dürfen Taxifahrer keine Maske mehr tragen. Der Wechsel von einem Extrem ins Andere trägt kafkaeske Züge.
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Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) spricht sich für die Möglichkeit des freiwilligen Masketragens aus. Er fordert: „Wenn Taxifahrer Maske tragen wollen, um sich und ihre Fahrgäste zu schützen, dann sollen sie das auch freiwillig weiter dürfen.“ BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann weist auf eklatante Widersprüche hin: „Es ist absurd: wir fahren Menschen zur Dialyse und Bestrahlung, die sind hoch gefährdet. Und dann darf der Fahrer keine Maske tragen? Das kann man doch niemandem erklären.“ Erklären konnte man in den letzten fast drei Jahren allerdings auch den Maskenzwang niemandem. Inzwischen spricht sich auch unter Wissenschaftlern herum, daß er völlig nutzlos war. (rk)
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