Deutsche Justiz 2024: Migranten müssen untergebracht werden, Einheimische nicht
München. Ein Gerichtsbeschluß, wie er nur im „besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“ (Bundespräsident Steinmeier), denkbar ist: einheimische Bürger dürfen obdachlos werden, Zuwanderer nicht. Genau so hat es jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall einer Beschwerde aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck entschieden.
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Flüchtlingsfamilien müssen demnach mit Wohnraum versorgt werden, sobald sie einreisen. Einheimische nicht. Im strittigen Fall waren die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylanten im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gereist. Ihnen war von den Behörden ausdrücklich mitgeteilt worden, daß es wegen des Wohnungsmangels einerseits und wegen der Überbelegung aller staatlichen Einrichtungen andererseits keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe.
Die Frau und ihre Kinder reisten trotzdem nach Deutschland. Dadurch hätten sie sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, argumentierte die Kommune zunächst. In solchen Fällen sei der Staat nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen.
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Das Münchner Oberverwaltungsgericht hat diese Argumentation jetzt verworfen. Es argumentierte: daß der Bund Familiennachzug auch ohne Nachweis einer Unterkunft erlaube und damit das Risiko einer Obdachlosigkeit steige, entbinde die Kommune nicht von ihrer Pflicht zur Unterbringung. Die Gemeinde Eichenau wurde dazu verurteilt, für die Familie eine feste Bleibe bereitzustellen. Der Gerichtsbeschluß ist nicht mehr anfechtbar. (rk)
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