Der Münchner OB und der russische Dirigent: Anzeige wegen Nötigung
München. Der Fall ist noch gut in Erinnerung und hatte für Schlagzeilen gesorgt: im Zuge des allgemeinen „Russen-Bashings“ hatte der Münchner SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter den Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Valeri Gergiew, unter Druck gesetzt und von ihm verlangt, sich öffentlich vom russischen Angriffskrieg in der Ukraine und von der Politik des russischen Präsidenten Putin zu distanzieren. Andernfalls werde er gekündigt. Gergiew ließ sich nicht erpressen, woraufhin Reiter am 1. März die fristlose Kündigung aussprach.
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Der Fall hat jetzt ein juristisches Nachspiel – und für Reiter möglicherweise strafrechtliche Folgen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron und der Münchner Rechtsanwalt Peter Solloch sehen in Reiters Vorgehen eine versuchte Nötigung. Sie erstatteten deshalb Strafanzeige.
Solloch argumentiert, aus einem Vertrag ergebe sich „kein Anspruch gegenüber einem Künstler, daß dieser öffentliche Erklärungen mit einem politischen Inhalt abgibt. Schon gar nicht solche, die von seinem Dienstherren vorgegeben werden und letztlich die Unterwerfung unter seine politische Linie darstellen.“
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Reiters Ankündigung, den Chefdirigenten im Weigerungsfall zu entlassen, stelle eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs dar. Die Druckausübung, so Solloch, sei „ein Angriff auf die Willensfreiheit des Betroffenen“. In dem einschlägigen Paragrafen heißt es: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn jemand „seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht“.
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Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang der Strafanzeige. Es werde geprüft, ob aufgrund der Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, hieß es. (rk)
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