Der Corona-Wahnsinn geht weiter: Ärztin wegen Ausstellung von Maskenattesten zu Haftstrafe verurteilt
Dresden. Im Licht der jüngsten RKI-Enthüllungen bricht sich die Wahrheit über den Corona-Irrsinn immer mehr Bahn: „Hygiene“-Maßnahmen wurden teilweise aus politischer Willkür verhängt.
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Aber das Unrecht – und das ist das eigentlich Unerträgliche – wirkt bis heute fort. Am Montag hat das Landgericht Dresden die Moritzburger Ärztin Bianca Witzschel zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 8 Monaten verurteilt. Das Gericht befand sie schuldig, während der Coronakrise Maskenatteste und Imfpunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert.
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Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten. Mehrere Zuschauer sangen die Nationalhymne und skandierten unter anderem „Freiheit! Freiheit!“ Der Vorsitzende Richter unterbrach deshalb die Sitzung und verwies die Störer des Saales.
Die Ärztin befand sich bereits seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Am Ende der Urteilsverkündung wurde allerdings überraschend bekanntgegeben, daß die Verurteilte aus der Haft entlassen werde. Die verbüßte Untersuchungshaft stehe nicht mehr in Relation zum Strafmaß. Zumindest vorerst befindet sich die Ärztin damit wieder auf freiem Fuß. (rk)
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