Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz macht´s möglich: Künftig massenhaft „Haßverbrechen“

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz macht´s möglich: Künftig massenhaft „Haßverbrechen“

Berlin. Der Druck auf unerwünschte Meinungsäußerungen im Internet wird demnächst nochmals drastisch erhöht: wenn infolge des ab Februar verschärften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes strafbare oder möglicherweise strafbare Inhalte im Netz automatisch dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden müssen, sind Hunderttausende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Meinungsabweichler vorprogrammiert. Das BKA selbst rechnet mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr wegen vermeintlicher „Haßverbrechen“. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Bislang mußten die sozialen Netzwerk strafbare Inhalte lediglich löschen. Die neue Regelung verpflichtet sie künftig, diese an das BKA zu melden.

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) werde im Februar ihre Arbeit aufnehmen, kündigte ein Sprecher an. Dafür seien 200 Beamte vorgesehen. Das BKA arbeite hierbei mit Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz zusammen. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Google und Facebook wollen vorerst aber keine mutmaßlich strafbaren Inhalte melden. Die beiden Unternehmen wehren sich gegen das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das sie für unverhältnismäßig halten. Neben den zwei Tech-Konzernen unterliegen auch weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern der gesetzlichen Meldepflicht.

Der Deutsche Anwaltverein hatte bereits vor Monaten kritisiert, private Unternehmen wie Facebook würden so zu einem „meldepflichtigen Vorposten der Strafverfolgung“. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Kommentare