Das kann teuer werden: Beteiligung der Sparer an der Bankenrettung ist rechtens
Luxemburg. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das Sparer und Anleger aufhorchen lassen dürfte: ihre (Teil-)Enteignung zum Zweck der europäischen Bankenrettung ist rechtens. Diese Entscheidung könnte sich zum Präzedenzfall für vergleichbare künftige Situationen entwickeln. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Der Fall: 2013, im Zuge der letzten Finanzkrise, hatten zypriotische Banken ein „Rettungspaket“ geschnürt und dabei auch Sparer und Einleger zur Kasse gebeten – insgesamt mit rund sechs Milliarden Euro. Die Betroffenen reagierten mit Empörung. Zahlreiche Entschädigungsklagen waren die Folge.
Doch nun hat der EU-Gerichtshof nach mehrjährigem Verfahren entschieden, daß die Eingriffe rechtens waren. Das Eigentumsrecht sei nicht „absolut“, argumentierten die Richter, sondern könne Einschränkungen unterliegen. Die mit den ESM-Hilfen verbundenen Maßnahmen seien nicht als unverhältnismäßiger oder nicht tragbarer Eingriff zu sehen. Eine Entscheidung, die bei künftigen Finanzkrisen teuer werden könnte – für die Bürger. (mü)
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