Dank der EU: Frauenquote in Aufsichtsräten tritt in Kraft

Dank der EU: Frauenquote in Aufsichtsräten tritt in Kraft

Brüssel/Berlin. Ein weiterer fragwürdiger Triumph des politischen Feminismus: mit Beginn des neuen Jahres ist die EU-Richtlinie zur Frauenquote in börsennotierten Unternehmen in Kraft getreten. Sie sieht 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten vor.

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Das Europaparlament hatte die Richtlinie Mitte November 2022 angenommen und den Mitgliedstaaten eine Frist bis zum 28. Dezember 2024 zur Umsetzung gesetzt. Infolgedessen müssen börsennotierte Unternehmen nun entweder 40 Prozent ihrer nicht-geschäftsführenden Direktoren (Aufsichtsratsmitglieder) oder mindestens 33 Prozent unter allen Direktoren (Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern) mit Frauen besetzen. Deren Qualifikation spielt dabei keine Rolle.

Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. „Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Jahr 2022.

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Die Frauenquote ist reine Ideologiepolitik. In der Begründung der EU-Richtlinie heißt es, Europa verfüge „über einen großen und ständig wachsenden Pool hoch qualifizierter Frauen, was sich daran zeigt, daß 60 Prozent der Hochschulabsolventen Frauen sind“. Weiter wird unterstellt: „Es herrscht weitgehend Konsens darüber, daß Frauen in Leitungsorganen die Unternehmensführung positiv beeinflussen, weil die Teamleistung und die Qualität der Entscheidungen durch eine vielfältigere und kollektiv orientiertere Denkweise mit breiter gefaßten Perspektiven verbessert werden.“

Im Februar 2022 beschloß die „Ampel“-Regierung als eine ihrer ersten Amtshandlungen, der Richtlinie zuzustimmen. Die grüne Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hatte damals erklärt: „Ich bin davon überzeugt: mit einer Personalpolitik, die die gesellschaftliche Realität widerspiegelt, treffen Unternehmen bessere Entscheidungen und sind erfolgreicher. Diversität zahlt sich aus.“ (st)

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