C.H. Beck-Verlag knickt ein: Grundgesetzkommentar von Hans-Georg Maaßen ist unerwünscht

C.H. Beck-Verlag knickt ein: Grundgesetzkommentar von Hans-Georg Maaßen ist unerwünscht
Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme/

München. Der frühere Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen ist bei den politisch Korrekten „umstritten“. Als VS-Chef mußte er 2018 seinen Hut nehmen, nachdem er dem verbreiteten Narrativ widersprochen hatte, in Chemnitz habe es nach dem Tod zweier junger Männer eine „Hetzjagd auf Ausländer“ gegeben. Derzeit kandidiert Maaßen für den Vorsitz der Werteunion, einer konservativen Plattform innerhalb der Union.

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In erster Linie beschäftigt sich Maaßen aber seit geraumer Zeit mit dem Grundgesetz. Er arbeitet an einem GG-Kommentar mit, der beim renommierten C.H. Beck-Verlag erscheinen soll. Doch auch dort ist er jetzt unter Beschuß geraten. Einer seiner Mitautoren, der Sozialrechtler Stefan Huster aus Bochum, distanzierte sich im August 2022 in einem Gastbeitrag in der FAZ von seinem Co-Autor; es gebe ein „Störgefühl“, wenn sein Beitrag zusammen mit Maaßen im gleichen Buch erschiene. Doch der C.H. Beck-Verlag lehnte das Ansinnen, sich von seinem bekannten Autor zu distanzieren, ab. Vielmehr warfen die beiden Herausgeber des Grundgesetzkommentars, die Professoren Volker Epping und Christian Hillgruber, Huster in einem Rundbrief an die übrigen Autoren vor, den Verlag und die Herausgeber unter ungebührlichen politischen Druck zu setzen und in Mißkredit zu bringen. Huster zog sich daraufhin zurück.

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Doch damit kein Ende des Kesseltreibens gegen Maaßen. Anfang Januar erneuerte die linke Münchner „Süddeutsche Zeitung“ die Kritik an der Zusammenarbeit. C.H. Beck zeigte sich abermals unbeeindruckt, was die „Neue Zürcher Zeitung“ zu einem anerkennenden Kommentar veranlaßte: „Der C.-H.-Beck-Verlag schützt Maassens wissenschaftlich-publizistisches Werk, an dem nicht einmal seine Gegner etwas auszusetzen finden, vor Gesinnungs-Canceling. Und das ist sehr gut so“, vermerkt das Schweizer Blatt.

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Das Lob kam zu früh. Denn plötzlich bekam der Verlag doch noch kalte Füße. Am 18. Januar gab er bekannt, man habe nach Möglichkeiten gesucht, den Vertrag mit Maaßen zu beenden – daraufhin habe dieser von sich aus die Zusammenarbeit beendet. Die Diskussion um Maaßen habe zu „unversöhnlichen Positionen“ geführt und schade letztlich dem Grundgesetzkommentar, den Herausgebern und dem Verlag. (st)

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