Buschmann will Fahrerflucht entkriminalisieren: Künftig nur noch Ordnungswidrigkeit?
Berlin. Die „Ampel“-Regierung arbeitet mit Hochdruck an der Demontage des Rechtsstaates in Deutschland. Der jüngste Vorstoß kommt ausgerechnet von Bundesjustizminister Buschmann (FDP). Er will dafür sorgen, daß Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Derzeit ist Fahrerflucht, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden oder nicht, ein Verbrechen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Buschmann begründet seinen Vorstoß mit einem Argument, das einer Bankrotterklärung gleichkommt: der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnte reduziert werden, wenn Fahrerflucht künftig entkriminalisiert würde.
Nach geltendem Recht werden Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner eintreffen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das könnte, wenn die Überlegungen aus dem Justizministerium umgesetzt werden sollten, künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Als Alternative bringt das Buschmann-Ministerium die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Versicherer mahnten nach Bekanntwerden des Buschmann-Vorstoßes an, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. „Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. „Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden.“
Auch der Deutsche Richterbund äußerte sich kritisch. „Aus Sicht des Deutschen Richterbunds wäre es rechtspolitisch verfehlt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, erklärte Geschäftsführer Sven Rebehn.
Wann Buschmann Nägel mit Köpfen machen und einen Entwurf für die geplante Reform des Strafgesetzbuches vorlegen will, steht noch nicht fest. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare