Bundestags-Hinterbänkler wollen AfD-Verbotsverfahren: „Der dümmste Antrag des Jahres“

Bundestags-Hinterbänkler wollen AfD-Verbotsverfahren: „Der dümmste Antrag des Jahres“

Berlin. Das Manöver ist allzu durchsichtig und stellt dem Demokratieverständnis seiner Urheber kein gutes Zeugnis aus: mehrere Dutzend Bundestags-Hinterbänkler aus SPD, Union, Grünen und Linken hat jetzt einen Antrag vorgelegt, um im Bundestag ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen. Hintergrund des Manövers ist, daß die AfD bei den jüngsten Landtagswahlen in drei mitteldeutschen Bundesländern spektakuläre Erfolge einfahren konnte und den Etablierten nächstes Jahr auch bei der Bundestagswahl gefährlich werden könnte. Um sie bei den Wählern in Mißkredit zu bringen, soll deshalb vorher noch ein Verbotsverfahren gegen sie vom Zaun gebrochen werden.

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Die Antragsteller verpacken das natürlich anders. Sie werfen der AfD in ihrem achtseitigen Antragstext unter anderem vor, „in Teilen der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime“ zu sein.

Sie fahren auch sonst schweres Geschütz auf. So wird der AfD unterstellt: „Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt.“ Und weiter: „Die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder solcher mit nicht heteronormativer Sexualität sowie Angehörigen autochthoner nationaler Minderheiten und Volksgruppen sollen nach dem Willen der AfD zugunsten einer völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums beschränkt oder beseitigt werden.“

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Außerdem würden immer wieder Verharmlosungen der „nationalsozialistischen Verbrechen“ registriert. Und positive Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus seien „weder Zufall noch Ausnahme, sondern ideologisch konsequent und strategisch beabsichtigt“, heißt es weiter.

Auch die Forderung nach „millionenfacher Remigration“ von Ausländern, die „weit über jeglichen rechtsstaatlichen Rückführungswillen Ausreisepflichtiger“ hinausgehe, wird als Argument für die Verbotswürdigkeit der AfD angeführt. Selbstverständlich, unterstellen die Antragsteller, sei auch für den Fall einer Regierungsübernahme der AfD Schlimmstes zu gewärtigen – nämlich nichts Geringeres als die Abschaffung von „Demokratie und Zivilgesellschaft“. Erst jüngst in Thüringen habe die AfD versucht, „das verfassungsrechtlich garantierte Selbstorganisationsrecht des Parlaments zu unterlaufen und eigene Machtinteressen planvoll und bei vollständiger Kenntnis der Rechtswidrigkeit gegen die demokratische Mehrheit durchzusetzen“.

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Nun werden die Bundesregierung und die Länderregierungen aufgefordert, „durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken und dem Deutschen Bundestag den Zustand der strikten Staatsfreiheit nach dessen Eintritt zu versichern“. Mit dieser Formulierung sollen die Verfassungsschutzämter aufgefordert werden, ihre V-Leute aus der AfD abzuziehen; das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 daran gescheitert, daß die Partei mit allzu vielen VS-Mitarbeitern durchsetzt war, die die Gründe für die angebliche „Verfassungsfeindlichkeit“ der NPD zum Teil selbst geschaffen hatten.

Da sich in den letzten Monaten mehr als die vorgeschriebenen 37 Abgeordneten zur Unterstützung des Antrags gefunden haben, kann dieser nun auf die Bundestags-Tagesordnung gesetzt werden. Sollte er von einer Mehrheit beschlossen werden, müßte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen.

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Der Antrag ist innerhalb der Fraktionen umstritten, seine Annahme fraglich. Kritik kommt unter anderem von der CSU, deren Landesgruppenchef Alexander Dobrindt argumentiert: „Man kann die AfD nicht wegverbieten, man kann die AfD nur wegregieren.“ Ähnlich äußerte sich BSW-Chefin Sahra Wagenknecht, die die Verbotsinitiative als „dümmsten Antrag des Jahres“ bezeichnete. (rk)

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