Bundesregierung plant neues Gesetz: Geschlecht künftig für jedermann frei wählbar?

Berlin. Die Bundesregierung plant offenbar, beliebiges Geschlechtsdefinieren als Grundrecht festzuzurren. Jetzt sickerte der Koalitionsentwurf für ein „Geschlechtseintragungsänderungsgesetz“ an die Öffentlichkeit durch, das es künftig erlauben soll, im Melderegister ein beliebiges Geschlecht eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit soll allen Bundesbürgern künftig ab dem 14. Lebensjahr offenstehen. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die einschlägige Vorlage befindet sich derzeit noch in der Planung beim damit betrauten Referenten. Das Vorhaben soll aber dem Vernehmen nach noch vor dem Herbst den Bundestag erreichen und dort abgestimmt werden.

In dem Entwurf werden offenbar „Transsexualität“ und „Intersexualität“ zu einem Themenkomplex zusammengefaßt, was darauf schließen läßt, daß die von der Politik schon seit langem behauptete „Vielfalt der Geschlechter“ künftig gesetzlich abgesichert werden soll.

Dabei gibt es schon seit 1981 das Transsexuellengesetz (TSG), das die „Änderung des Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ zum Gegenstand hat. Die nunmehr ins Auge gefaßte Regelung würde die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nicht mehr an „besondere Fälle“ knüpfen, sondern sie in das jederzeitige Belieben des einzelnen stellen. Künftig soll die Selbstauskunft der antragstellenden Person ab 14 Jahren ausreichen, um einen offiziellen Geschlechterwechsel zu vollziehen.

Noch ein Aspekt ist bemerkenswert: vor dem Hintergrund der vor allem von der SPD betriebenen Verankerung der sogenannten „Kinderrechte“ im Grundgesetz steht zu erwarten, daß die Elternrechte künftig gegenüber ihren minderjährigen Kindern in ausgehebelt werden könnten. (rk)

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