Brüssel sucht neuen Streit: Ungarisches Kinderschutzgesetz kommt vor den EuGH

Brüssel sucht neuen Streit: Ungarisches Kinderschutzgesetz kommt vor den EuGH

Brüssel/Budapest. Die EU-Kommission macht jetzt ein weiteres Faß im Dauerclinch mit Ungarn auf. Sie hat Budapest wegen seines Kinderschutzgesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Das Gesetz verbietet Transgender-Materialien an Schulen und verstoße damit gegen die LGBT-freundlichen „Werte“ der EU, wird in Brüssel argumentiert.

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Das im Juni 2021 verabschiedete Gesetz verbietet die Vorführung von pornografischem Material oder Inhalten, die Homosexualität oder Transgenderismus darstellen, für Minderjährige unter 18 Jahren. Weitere Maßnahmen sind ein Register für Sexualstraftäter, Vorschriften für die staatliche Sexualerziehung und eine strengere Politik gegen Kinderpornografie.

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Die EU wirft der Regierung Orbán nun vor, mit dem Gesetz LGBT-Bürger zu diskriminieren: „Die Kommission ist der Auffassung, daß das Gesetz gegen die Binnenmarktvorschriften, die Grundrechte von Einzelpersonen (insbesondere LGBTIQ-Personen) sowie – im Hinblick auf diese Grundrechte (...) gegen die Werte der EU verstößt“, heißt es vonseiten der Kommission.

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Schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen angekündigt, gegen Ungarn vorzugehen. Sie versprach, „die Befugnisse zu nutzen“, die der Kommission gegenüber jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehen, „der europäisches Recht behindert“. (mü)

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