Berliner Gericht entscheidet: Eltern und Kinder müssen Gender-Sprache an Schulen akzeptieren

Berliner Gericht entscheidet: Eltern und Kinder müssen Gender-Sprache an Schulen akzeptieren

Berlin. Eltern müssen sich die Zwangsberieselung ihrer Kinder durch „genderneutrale Sprache“ gefallen lassen. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts. Ein Vater wollte die Gender-Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder per Eilantrag verbieten lassen – und scheiterte damit.

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Das Berliner Verwaltungsgericht sah keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß das elterliche Erziehungsrecht durch die Sprachregelung an den Schulen verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse. Die Schulleitungen stellten es den Lehrkräften ausdrücklich frei, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden. Sie seien zudem klar darauf hingewiesen worden, daß die Regeln der deutschen Rechtschreibung einzuhalten seien. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht.

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Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit den Eltern oder Jugendlichen verstoße auch nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache, argumentiert das Gericht. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden, bleibe die Kommunikation verständlich.

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Der Vater habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen, zumal bei ihnen als Zehntkläßler der Spracherwerb weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Der Vater hatte hingegen geltend gemacht, daß seine Kinder durch das Gendern sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die sogenannte „Critical Race Theory“ indoktriniert würden. (st)

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