Auf dem Weg zum gläsernen Bürger: Bundestag beschließt Ausweisreform - Fingerabdrücke in Zukunft verpflichtend

Berlin. Ab dem 2. August des nächsten Jahres werden die Bundesbürger dazu verpflichtet, beim Antrag eines neuen Personalausweises zwei Fingerabdrücke zu hinterlassen. Dieser Beschluß setzt von der EU gefordertes Recht um, das bereits im April letzten Jahres mit der „EU-Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen“ vom EU-Parlament beschlossen wurde. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Der Antrag wurde am gestrigen Abend mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen. Die Fraktionen der Grünen, Linken und FDP votierten dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

In der Vergangenheit galt in jedem Falle die Möglichkeit, die Erhebung und Speicherung dieser biometrischen Daten zu verweigern. Die Wahlmöglichkeit wurde somit nun offiziell abgeschafft. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen kritisieren dieses Vorhaben und wittern erhebliche Verstöße gegen die Grundrechte auf Datenschutz.

Die Bedenken gehen aber noch weiter: Die Fingerabdrücke könnten in Zukunft in Datenbanken der Polizei oder des Geheimdienstes landen. Der Beschluß sei sicherheitstechnisch unverhältnismäßig und diene lediglich der weiteren Durchleuchtung der Bürger, so Kritiker.

Die notwendige digitale Einreichung des Paßbildes sowie der zukünftig erlaubte polizeiliche Zugriff auf die Seriennummer eines Personalausweises, mitsamt aller abgebildeter Daten wie Name und Adresse, verstärken die datenschutzrechtlichen Bedenken. (kd)

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