Asylanten verweigern Teilnahme an der Fluthilfe: Landrat kürzt Leistungen

Asylanten verweigern Teilnahme an der Fluthilfe: Landrat kürzt Leistungen

Mansfeld. Sachsen-Anhalt ist wieder einmal vom Hochwasser betroffen. Zur Bewältigung der Krise können laut Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes auch Asylanten in begrenztem Umfang verpflichtet werden, an Arbeitseinsätzen im Rahmen der Fluthilfe teilzunehmen.

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Im Landkreis Mansfeld-Südharz hat man damit allerdings schlechte Erfahrungen. Denn: sowohl zum Jahreswechsel als auch bei der jüngsten Flutkatastrophe weigerten sich Asylbewerber, beim Aufräumen zu helfen – während neben Soldaten der Bundeswehr auch viele freiwillige Helfer anpackten. „Zur Unterstützung sind 64 Asylbewerber durch uns verpflichtet worden zu helfen. Allerdings haben 15 davon ihren Einsatz ohne triftigen Grund verweigert“, teilte Landrat André Schröder mit.

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Er kündigte nun sofortige Konsequenzen an: „Dies wird durch uns nicht toleriert. Eine entsprechende Leistungskürzung durch den Landkreis erfolgt jetzt umgehend. Jeder, der aus anderen Ländern bei uns Schutz sucht, kann zu Arbeiten, die dem Allgemeinwohl dienen, verpflichtet werden. Das werden wir auch konsequent umsetzen.“ (rk)

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