AfD im Clinch mit den Schlapphüten: JA wird zum „Verdachtsfall“ zurückgestuft
Berlin/Köln. Je erfolgreicher sie wird, umso mehr sieht sich die AfD mit den üblichen Einschüchterungs- und Diskriminierungsmaßnahmen des etablierten Machtapparates konfrontiert. Aber hin und wieder gibt es auch Erfolge.
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Im April hatte der Bundesverfassungsschutz die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt und im gleichen Aufwasch auch noch zwei weitere Organisationen, das Institut für Staatspolitik (IfS) um den Publizisten Götz Kubitschek und den Verein „Ein Prozent“, mit dem Bannfluch belegt. VS-Chef Haldenwang hatte damals dekretiert: „Es bestehen keine Zweifel mehr, daß diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen.“ Und: „Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht“ – ein Vorwurf, der einigen Jahren bereits der NPD ein Verbotsverfahren in Karlsruhe eingebracht hatte.
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Die AfD hatte gegen den VS ein Eilverfahren angestrengt, das noch in der Schwebe ist. Vor diesem Hintergrund hat der Verfassungsschutz die Einstufung der JA als „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ jetzt ausgesetzt und sie wieder zum „Verdachtsfall“ zurückgestuft. Das Amt, teilte die Parteispitze mit, habe zugesichert, auch alle einschlägigen Pressemitteilungen zu löschen.
Vom Tisch ist die lästige Nachstellung durch die Haldenwangs-Behörde damit allerdings noch nicht. Zurecht weist die AfD in ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln darauf hin, die Stigmatisierung erfolge „kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen“, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie sich in einem Umfragehoch befinde. Man kann davon ausgehen, daß der Diffamierungsdruck noch stärker wird, je erfolgreicher die AfD ist. (se)
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