Absurdes Urteil: Asylanten-Handy darf nicht zur Identitäts-Feststellung ausgelesen werden
Leipzig. Eine wirkungsvolle Bekämpfung der illegalen Zuwanderung hat jetzt erneut vor Gericht eine peinliche Niederlage erlitten: das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor der Forderung deutscher Behörden, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen.
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Das Bundesverwaltungsgericht entschied, daß es dem Bundesamt für Migration (BAMF) untersagt ist, das Mobiltelefon eines Asylbewerbers zur Auswertung einzuziehen, wenn er keinen gültigen Paß vorlegt und Zweifel an seiner Identität bestehen.
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Geklagt hatte 2019 eine Afghanin, die ohne Pass einreiste. Sie legte als einzige Dokumente eine Heiratsurkunde vor und eine „Tazkira“, ein Ausweisdokument der afghanischen Behörden ohne biometrische Daten.
Die Verwaltungsrichter behaupteten in ihrem Urteil, diese Dokumente reichten zur Identitätsfeststellung aus, außerdem komme erforderlichenfalls noch eine „Nachfrage beim Sprachermittler“ in Betracht. Es sei aber „unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“, die Asylbewerberin aufzufordern, die Zugangsdaten ihres Mobilfunkvertrages mitzuteilen und den Datenträger auszuwerten.
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Die Behördenerfahrung lehrt, daß Dokumente afghanischer Behörden nicht zuverlässig sind. In Afghanistan sind gefälschte Dokumente schon seit vielen Jahren gegen Geld relativ einfach zu bekommen. Dennoch stellt das Bundesverwaltungsgericht nun den Datenschutz über das Anliegen des „Aufnahmelandes“ Deutschland, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen. (rk)
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