Absurde Diskussion: Soll der früheren Außenministerin Karin Kneissl die Staatsbürgerschaft entzogen werden?
Wien. Harte Bandagen: in Österreich wird ernsthaft darüber diskutiert, der früheren Außenministerin Karin Kneissl die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Ihr Vergehen: sie orientierte sich in jüngster Zeit, nachdem sie derzeit im Exil im Libanon lebt, verstärkt nach Rußland, wo sie kürzlich am Internationalen Weltwirtschaftsforum in Sankt Petersburg teilnahm. Zuletzt hatten Berichte für Gesprächsstoff gesorgt, wonach sie die Leitung einer russischen Denkfabrik übernehmen soll. Das brachte das Faß offenbar zum Überlaufen.
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Österreichische Medien zitierten jetzt den früheren österreichischen Botschafter in Moskau, Emil Brix. Er ist auch Leiter der diplomatischen Akademie in Wien, an der auch Kneissl viele Jahre lang unterrichtet hatte. Brix warf die Frage auf, ob man der früheren Außenministerin nicht die Staatsbürgerschaft entziehen müsse. Das sei laut § 33 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes möglich, wenn der Staatsbürger „durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt“.
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Der amtierende österreichische Außenamtschef Alexander Schallenberg (ÖVP) ist allerdings dagegen. Er argumentiert, ein Entzug der Staatsbürgerschaft sei nicht möglich, da man nach dem Völkerrecht keine Staatenlosen schaffen dürfe.
Die Tatsache, daß die Diskussion überhaupt geführt wird, ist allerdings bemerkenswert genug. Österreich gilt ofiziell immer noch als neutrales Land, und die „immerwährende Neutralität“ hat in der Alpenrepublik Verfassungsrang. Es wäre ein weiterer herber Schlag gegen die Neutralität, der früheren Außenministerin ausgerechnet wegen ihrer Kooperation mit Rußland die Staatsbürgerschaft abzuerkennen – dem Abzug der Sowjets 1955 verdankt das heutige Österreich überhaupt erst seine Existenz. (mü)
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